Das Verfassungsgericht h�lt die Speicherung von Vorratsdaten f�r verfassungswidrig. �sterreich setzt damit ? klarer als Deutschland ? ein Zeichen f�r Datenschutz.
Der �sterreichische Verfassungsgerichtshof hat die Speicherung von Vorratsdaten f�r verfassungswidrig erkl�rt. Die Gesetze widerspr�chen sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz als auch dem Recht auf Privat- und Familienleben, sagte Gerhart Holzinger, Pr�sident der �sterreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft bei der Verk�ndung der Entscheidung in Wien. S�mtliche Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz seien sofort au�er Kraft zu setzen. Das Gericht folgt damit dem Europ�ischen Gerichtshof (EuGH), der die Gesetze zu europaweiten Vorratsdatenspeicherung im April f�r unzul�ssig erkl�rt hatte.
Die Richter gaben den Beschwerdef�hrern mit ihrem Urteil recht, zahlreiche Paragrafen und Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sind demnach verfassungswidrig. Die Vorratsdatenspeicherung sei "nicht verh�ltnism��ig" und stelle einen "gravierenden Eingriff in die Grundrechte" dar.�
In seinem Urteil bem�ngelte das Gericht, f�r die Vorratsdatenspeicherung fehlten "pr�zise gesetzliche Sicherheitsvorkehrungen" f�r Zugriffe und L�schung der Daten.�Au�erdem w�rde nahezu die gesamte �sterreichische Bev�lkerung ohne konkreten Verdacht �berwacht werden. Durch den gro�en Personenkreis, der theoretisch Zugang zu Vorratsdaten habe, bestehe auch ein gro�es Missbrauchsrisiko. Bislang waren Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern und diese auf Anfrage den Strafverfolgungsbeh�rden zu �bermitteln.
Deutsche B�rgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung forderten nach dem Wiener Urteil von der Bundesregierung eine klare Aussage, auf die Wiedereinf�hrung der verdachtslosen Speicherung von Verbindungsdaten zu verzichten. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte angek�ndigt, die Bundesregierung werde keinen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, solange es keine neue EU-Richtlinie gebe. Der Europ�ische Gerichtshof hatte die Vorratsdatenspeicherung f�r unvereinbar mit europ�ischen Grundrechten erkl�rt.
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