Dienstag, 19. August 2014

Innenminister ver�ffentlicht Entwurf f�r IT-Sicherheitsgesetz

Der von Bundesinnenminister Thomas de Maizi�re angek�ndigte Entwurf eines neuen IT-Sicherheitsgesetzes ist ver�ffentlicht worden und geht nun durch die beteiligten Ministerien f�r Wirtschaft, Justiz und Verkehr.

Das geplante neue IT-Sicherheitsgesetz gilt als wichtigster Baustein der gro� angelegten Digitalen Agenda [1] der Bundesregierung. Nun hat das Bundesinnenministerium den fertigen "Entwurf eines Gesetzes zur Erh�hung der Sicherheit informationstechnischer Systeme [2]" ver�ffentlicht; er wird nun mit anderen beteiligten Ministerien abgestimmt.

Die wichtigsten Punkte des Entwurfes sind

  • die gesetzliche Meldepflicht von IT-Sicherheitsvorf�llen und die Einhaltung von "IT-Mindeststandards" durch die Wirtschaft.
  • H�here IT-Sicherheitsstandards der Telekommunikationsanbieter (Provider) zusammen mit einer Meldepflicht, die Kunden �ber IT-Sicherheitsvorf�lle zu benachrichtigen. Nach oder mit dieser Benachrichtigung m�ssen TK-Anbieter L�sungswege vorschlagen, wie etwaige Sch�den bei IT-Anwendersystemen (Computer, Tablets, Smartphones) behoben werden k�nnen.
  • Verbindliche Vorgaben f�r das Schutzniveau der IT-Systeme des Bundes durch das BSI.
  • St�rkung der Rolle des BSI durch klarere "Warnbefugnisse" und durch die Etablierung des BSI als internationale Zentralstelle f�r IT-Sicherheit.
  • Ausweitung der Rolle des BKA auf dem Gebiet der Strafverfolgung. Es soll bundesweit f�r alle Cyberdelikte zust�ndig sein.

Parallel zum Ressortdurchlauf in den drei zust�ndigen Ministerien Wirtschaft, Justiz und Verkehr/digitale Infrastruktur will das Bundesinnenministerium nach einer zum Entwurf verbreiteten Erkl�rung zufolge einen intensiven Dialog mit Wirtschaft und Gesellschaft zu diesem IT-Sicherheitsgesetz f�hren.

F�r die Ressortabstimmung des IT-Sicherheitsgesetzes sind drei bis vier Monate zu veranschlagen. Die �ffentliche Debatte hat mit einem Grundsatzartikel von de Maizi�re [3] bereits begonnen. (Detlef Borchers) / (anw [4])

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