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- Kategorie: Airlines und Airports Allgemeines Luftverkehr
- Ver�ffentlicht am Mittwoch, 23. Juli 2014
- Geschrieben von Marc Bohl�nder
Berlin. Wer einen Flug stornieren muss, hat zumeist einen guten Grund. Sagt ein Kunde seine Buchung ab, behalten viele Airlines aber das Geld f�r das Ticket ein. Wie das Onlineportal der Stiftung Warentest mitteilte, tun die Fluggesellschaften dies aber oft zu Unrecht. Dies zeigten erste Urteile, hie� es in einer Pressemeldung.
Weniger Ausgaben f�r Kerosin
Bei einer Flugbuchung komme ein Werkvertrag zustande, hie� es. Ihn k�nne der Passagier ohne Angabe von Gr�nden vor der Reise k�ndigen. Dies besagt der Paragraf 649 des B�rgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wer vor dem Abflug absagt, m�sse deshalb anteilig etwas vom entrichteten Flugpreis zur�ckerhalten.
Die Stiftung Warentest f�hrte dazu an, dass die Airline bei weniger Passagieren weniger Ausgaben f�r Kerosin hat. Zudem sinken die Kosten f�r Speisen und Getr�nke. Auch die Geb�hren und Steuern, die �ber den Ticketpreis abgerechnet werden, fallen weg. Deshalb m�sse eine Fluggesellschaft dem Kunden die ersparten Ausgaben erstatten.
Das Unternehmen habe gar keinen Schaden, wenn es den Sitzplatz zum gleichen Preis nochmal verkaufen kann. Die Verbrauchersch�tzer raten deshalb bei einer Stornierung, die Fluggesellschaft dazu aufzufordern, den Ticketpreis zu erstatten.
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