Samstag, 9. August 2014

Stornierte Flugbuchungen: Fluggesellschaften m�ssen Kosten erstatten

VN:F [1.9.22_1171]

0.0 von 5 Sternen
(0 Bewertungen)



Berlin. Wer einen Flug stornieren muss, hat zumeist einen guten Grund. Sagt ein Kunde seine Buchung ab, behalten viele Airlines aber das Geld f�r das Ticket ein. Wie das Onlineportal der Stiftung Warentest mitteilte, tun die Fluggesellschaften dies aber oft zu Unrecht. Dies zeigten erste Urteile, hie� es in einer Pressemeldung.

Fluggesellschaften behalten bei Stornierungen Ticketkosten oft zu Unrecht ein

Fluggesellschaften behalten bei Stornierungen Ticketkosten oft zu Unrecht ein

Weniger Ausgaben f�r Kerosin

Bei einer Flugbuchung komme ein Werkvertrag zustande, hie� es. Ihn k�nne der Passagier ohne Angabe von Gr�nden vor der Reise k�ndigen. Dies besagt der Paragraf 649 des B�rgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wer vor dem Abflug absagt, m�sse deshalb anteilig etwas vom entrichteten Flugpreis zur�ckerhalten.

Die Stiftung Warentest f�hrte dazu an, dass die Airline bei weniger Passagieren weniger Ausgaben f�r Kerosin hat. Zudem sinken die Kosten f�r Speisen und Getr�nke. Auch die Geb�hren und Steuern, die �ber den Ticketpreis abgerechnet werden, fallen weg. Deshalb m�sse eine Fluggesellschaft dem Kunden die ersparten Ausgaben erstatten.

Das Unternehmen habe gar keinen Schaden, wenn es den Sitzplatz zum gleichen Preis nochmal verkaufen kann. Die Verbrauchersch�tzer raten deshalb bei einer Stornierung, die Fluggesellschaft dazu aufzufordern, den Ticketpreis zu erstatten.


Ressourcen zusätzliche Ressourcen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen