In Caf�s und Hotels gibt es bald WLAN f�r alle. Ein Gesetz soll die St�rerhaftung lockern. Ausgerechnet Privatpersonen haften weiter f�r andere, die ihr Netz mitbenutzen.
Wer andere �ber sein WLAN surfen l�sst, muss in Deutschland mit Strafe rechnen. Zum Beispiel f�r illegale Downloads. Denn im deutschen Recht kann f�r eine Rechtsverletzung auch ein Unbeteiligter haften.
Dieses Prinzip der St�rerhaftung will die Bundesregierung jetzt auflockern und sich noch in diesem Monat auf einen Gesetzesentwurf f�r freies WLAN einigen. Das geht aus einem Bericht der Rheinischen Post hervor, in dem sich die Autoren auf Informationen aus Regierungskreisen berufen. Den jetzigen Vorsto� hatte die Regierung bereits im Juli 2014 angek�ndigt. Er geht zur�ck auf eine Initiative von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).
Mit dem neuen Gesetz k�nnten Betreiber von Caf�s und Hotels ihren G�sten k�nftig sorgenfreier einen unverschl�sselten Zugang ins Internet anbieten. Bislang scheiterte dies unter anderem an der Furcht vor Abmahnungen durch Medien-Verlage. L�dt sich ein Caf�-Gast etwa illegal einen Song aus dem Netz, f�llt dies auf den WLAN-Anbieter, also den Caf�-Betreiber, zur�ck.
Wer anderen den Zugang ins Internet anbietet, ist also grunds�tzlich daf�r verantwortlich, was Nutzer in "seinem" Netz anstellen. An ihn geht die Abmahnung. Im genannten Beispiel m�sste er beweisen, dass er den Song nicht heruntergeladen hat.
Neue Ausnahmen im Telemediengesetz
K�nftig sollen Caf�s, Hotels, Flugh�fen und andere Unternehmen, die im Rahmen eines Gewerbes WLAN anbieten, in den Genuss eines Haftungsprivilegs kommen. Danach ist eine St�rerhaftung nur noch in engen Grenzen m�glich. Ein solches Privileg gibt es im Telemediengesetz bereits f�r Internetanbieter wie die Telekom oder Telefonica. Sie haftet mit wenigen Ausnahmen nicht f�r etwaige Gesetzesverst��e ihrer Kunden.
Gleichzeitig sollen WLAN-Anbietern aber Pflichten auferlegt werden. Laut Gesetzesentwurf m�ssen sie ihre G�ste dann auf den rechtm��igen Gebrauch des Internetzugangs hinweisen. Der Gesetzesentwurf sieht ferner eine Versch�rfung f�r Internetanbieter vor, deren Gesch�ftsmodell auf der Verletzung von Urheberrechten basiert.
F�r Familien und WGs gelten Ausnahmen
Vom Grundsatz der St�rerhaftung nahmen Gerichte in der Vergangenheit immer mehr gesellschaftliche Bereiche aus. Erst k�rzlich hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Eltern nicht f�r erwachsene Familienmitglieder haften. Wenn Minderj�hrige im Netz illegal handeln, k�nnen sich deren Eltern von der Haftung entbinden, wenn sie sie �ber die Strafbarkeit aufkl�ren.�
Auch in Wohngemeinschaften haftet der Hauptvermieter nicht f�r etwaiges Verhalten der Untermieter. Unbenommen bleibt Musik- und Filmverlagen jedoch in allen F�llen sich an die direkten Rechtsverletzer zu halten.
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